Stifter:in werden …verliebt, verlobt, verheiratet!

Dauerhafte Verbindungen brauchen Sicherheit – wir brauchen Ihre Unterstützung. Sie können dazu beitragen, die finanzielle Unabhängigkeit der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen zu sichern und einen Beitrag für das Gemeinwesen unserer Region zu leisten.

Schon ab 500 Euro

Werden Sie Stifter:in mit einem Mindestbetrag von 500 Euro. Sie sind dann auf Lebenszeit mit der Bürgerstiftung verbunden und Mitglied im Stifterforum. Gerne können Sie den Betrag auch in monatlichen Raten erbringen und natürlich ist der Stiftungsbetrag steuerlich absetzbar. Dafür müssen Sie nur die Zustiftungserklärung unterschreiben (in der linken Spalte unter Formulare und Informationen).
Die Bürgerstiftung Lebensraum Aachen lädt Menschen ein, auch in größerem Umfang zu stiften. Neu ist bei den im Folgenden genannten Zustiftungsarten, dass die Beträge in einer Neufassung der Satzung abgesenkt wurden.
Bereits ab einer Zustiftung in Höhe von 5.000 € kann ein Stiftungsfond errichtet, und mit dem Namen der Stifter:in verbunden werden. Ab einer Stiftung in Höhe von 50.000 € kann die/der Stifter:in auch den Zweck, den das Vermögen unterstützen soll, im Rahmen der Stiftungsziele festlegen. Die Zustiftungen bleiben -wie das übrige Stiftungskapital- auf Dauer und damit auch über den Tod der Stifter:innen hinaus erhalten, allein von den Erträgen werden Projekte initiiert und gefördert.

Wir stehen gerne für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung.

Einen Stiftungsfonds anlegen

Ihre Investition in ein lebens-und liebenswertes Aachen

Durch eine Kapitalanlage in einen Stiftungsfonds der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen, erhalten Sie die Möglichkeit, gesellschaftlich wirksame Projekt aktiv zu unterstützen und zu ihrem langfristigen Bestehen beizutragen.

Machen Sie mit!

Sie können zwischen zwei Arten von Stiftungsfonds wählen:

1. Stiftungsfonds mit Namensbindung (ab 5.000 €)
2. Stiftungsfonds mit Namens- und Zweckbindung (50.000 €)

In beiden Fällen legen sie den o.g. Mindestbetrag an. Bei einer Investition ab 5.000 € erhält der Fonds Ihren (oder einen von Ihnen gewünschten) Namen. Ab einer Investition von 50.000 € können Sie bestimmen, welchem(n) Stiftungszweck(en) die Erträge zugeführt werden. Das angelegte Kapital wird teil des Stiftungskapitals. D.h., es wird nicht verausgabt. Jedoch werden die Erträge zur Durchführung bestehender und zum Aufbau neuer Projekte eingesetzt.

Ihr Gewinn:

  • Durch die erzielten Erträge unterstützen Sie langfristig und nachhaltig unsere Projektarbeit.
  • Sie tragen zur Steigerung der Lebensqualität in und um Aachen bei.
  • Sie steigern den Bekanntheitsgrad der Bürgerstiftung und animieren noch mehr Menschen sich aktiv für ihren Lebensraum einzusetzen.
  • Ihr Einsatz ist ein gewinnbringender Mehrwert für die gesamte Gesellschaft.
  • Ihr Geld wird sinnvoll eingesetzt.
  • Sie sind Teil der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen und können den Weg der Bürgerstiftung mitbestimmen
  • Sie erhalten einkommenssteuerliche Vorteile

Unser Gewinn:

  • Durch die kontinuierliche Erhöhung des Stiftungskapitals sichern wir langfristig die Stiftung und die Umsetzung der Stiftungszwecke.
  • Wir machen uns unabhängig von kurzzeitigen Projektförderungen und Schwankungen der Spendenbereitschaft. Auch bei Niedrigzinssätzen, können durch ein hohes Stiftungskapital, Erträge erzielt werden, mit denen wir viele Projekte durchführen können.
  • Durch eine steigende Zahl an Zustiftenden werden wir weitere Stifter:innen und Zeitstifter:innen gewinnen und das mit die operative Arbeit ausbauen können.
  • Und natürlich ist unser Gewinn auch Ihr Gewinn!

Gerne bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Beratungstermin an.

FAQ

  • Eine Zustiftung stärkt dauerhaft das Fundament einer Bürgerstiftung. Während Spenden unmittelbar für aktuelle Projekte eingesetzt werden, fließt eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen ein und bleibt dort langfristig erhalten. Die Erträge daraus ermöglichen Jahr für Jahr neue Fördermaßnahmen – verlässlich, planbar und nachhaltig.

    Für Zustifterinnen und Zustifter bedeutet das: Ihr Beitrag wirkt nicht nur heute, sondern über Generationen hinweg. Er unterstützt lokale Initiativen, stärkt das bürgerschaftliche Engagement vor Ort und sorgt dafür, dass wichtige Angebote in Bildung, Kultur, Umwelt oder sozialem Miteinander langfristig abgesichert sind.

    Auch finanziell kann eine Zustiftung attraktiv sein. Der Gesetzgeber fördert dauerhaftes Engagement durch besondere steuerliche Vorteile, von denen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren können.

    Zustiften heißt also: lokale Verantwortung übernehmen, Nachhaltigkeit schaffen und die Zukunft der eigenen Region aktiv mitgestalten.

    Welche steuerlichen Vorteile hat das?

    • Sonderausgabenabzug: Zustiftungen sind steuerlich wie Spenden absetzbar.
    • 20-%-Regel: Bis zu 20 % des Einkommens pro Jahr können als Spenden/Zustiftungen abgezogen werden.
    • Zusätzlicher Sonderabzug: Zustiftungen in das Stiftungskapital können bis zu 1 Mio. € (Ehepaare 2 Mio. €) über bis zu 10 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden – zusätzlich zum normalen Spendenabzug.
    • Vortragsmöglichkeit: Nicht genutzte Abzugsbeträge können in Folgejahre übertragen werden.
    • Steuerbefreiung der Stiftung: Das eingezahlte Vermögen bleibt steuerfrei in der Stiftung und kommt vollständig dem gemeinnützigen Zweck zugute.
    • Zuwendungsbestätigung: Eine Bescheinigung ermöglicht den vollen steuerlichen Abzug.

Kontakt

Ansprechpartner
Hermann Gödde
E-Mail
hermann.goedde@buergerstiftung-aachen.de
Ansprechpartner
Joëlle Ramakers
Telefonnummer
02414500130
E-Mail
joelle.ramakers@buergerstiftung-aachen.de

Zustiftungsformular

Newsletter-Anmeldung

Viermal im Jahr informieren wir in unserem Newsletter über aktuelle Themen und Entwicklungen innerhalb der Bürgerstiftung, über Neuigkeiten aus unseren Projekten sowie über anstehende Veranstaltungen und Termine. Über das Formular können Sie sich für den Newsletter anmelden.

8 - 4 =