Der Vorstand
Der Vorstand leitet die Stiftung. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Er berichtet dem Stiftungsrat über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung. Er legt einen Tätigkeitsbericht vor. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters der Stiftung.
Der Vorstand der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen besteht aus mindestens drei, maximal sieben Personen.
Die/der Vorsitzende kann aus der Mitte heraus gewählt werden. Wählbar sind Stifter:innen wie auch Personen, die keine Stifter:innen sind. Der Vorstand wird vom Stiftungsrat gewählt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. (Aktuell: 2025-2028)
Zurzeit sind folgende Personen im Vorstand:
- Adolf Bartz, Vorsitzender
- Hermann Gödde
- Walther Kröner
- Lisa Lassay
- Gerd Pasch
(Auf dem Foto mit Geschäftstellenleiterin Joelle Ramakers)
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand hinsichtlich der Festlegung der konkreten Ziele und Prioritäten der Stiftung. Der Stiftungsrat wird vom Stifterforum gewählt. Ihm können auch Personen angehören, die keine Stifter:innen sind.
Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. (Aktuell:2023-2026). Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Stiftungsziele und berät den Vorstand hinsichtlich der Festlegung der konkreten Ziele und Prioritäten der Stiftung.
Er tritt mindestens einmal pro Halbjahr zusammen. Er wählt die Mitglieder des Vorstandes.
Zurzeit sind folgende Personen in den Stiftungsrat gewählt:
- Mariele von Detten
- Elisabeth Auchter-Mainz
- Irmgard Geupel
- Monika Lang
- Simone Pfeiffer-Bohnekamp
- Annette Bosetti-Giese
- Hilde Scheidt
- Hubert Schramm
- Karl Schultheis
- Gisela Warmke
- Janusz Kubanek
Das Stifterforum
Das Stifterforum ist die Versammlung der Stifterinnen und Stifter. Es wird jährlich einmal einberufen. Die Teilnehmenden erhalten Informationen zur Entwicklung der Bürgerstiftung und haben Gelegenheit zum direkten Austausch mit den Vorständen. Einzelne Projekte stellen sich vor. Alle drei Jahre wählen die Teilnehmenden am Stifterforum den Stiftungsrat. Die nächste Wahl findet im Herbst 2026 statt.
Nächstes Stifterforum: 10. Februar 2026
Sie möchten Stifter oder Stifterin werden? Wir freuen uns auf Sie.
Stifter:in werden
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Eine Zustiftung stärkt dauerhaft das Fundament einer Bürgerstiftung. Während Spenden unmittelbar für aktuelle Projekte eingesetzt werden, fließt eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen ein und bleibt dort langfristig erhalten. Die Erträge daraus ermöglichen Jahr für Jahr neue Fördermaßnahmen – verlässlich, planbar und nachhaltig.
Für Zustifterinnen und Zustifter bedeutet das: Ihr Beitrag wirkt nicht nur heute, sondern über Generationen hinweg. Er unterstützt lokale Initiativen, stärkt das bürgerschaftliche Engagement vor Ort und sorgt dafür, dass wichtige Angebote in Bildung, Kultur, Umwelt oder sozialem Miteinander langfristig abgesichert sind.
Auch finanziell kann eine Zustiftung attraktiv sein. Der Gesetzgeber fördert dauerhaftes Engagement durch besondere steuerliche Vorteile, von denen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren können.
Zustiften heißt also: lokale Verantwortung übernehmen, Nachhaltigkeit schaffen und die Zukunft der eigenen Region aktiv mitgestalten.
Welche steuerlichen Vorteile hat das?
- Sonderausgabenabzug: Zustiftungen sind steuerlich wie Spenden absetzbar.
- 20-%-Regel: Bis zu 20 % des Einkommens pro Jahr können als Spenden/Zustiftungen abgezogen werden.
- Zusätzlicher Sonderabzug: Zustiftungen in das Stiftungskapital können bis zu 1 Mio. € (Ehepaare 2 Mio. €) über bis zu 10 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden – zusätzlich zum normalen Spendenabzug.
- Vortragsmöglichkeit: Nicht genutzte Abzugsbeträge können in Folgejahre übertragen werden.
- Steuerbefreiung der Stiftung: Das eingezahlte Vermögen bleibt steuerfrei in der Stiftung und kommt vollständig dem gemeinnützigen Zweck zugute.
- Zuwendungsbestätigung: Eine Bescheinigung ermöglicht den vollen steuerlichen Abzug.